AGB von TARU-Segelsport

1. Anwendbarkeit dieser AGB

TARU-Segelsport, Inhaber Volker Justh (im Folgenden: TARU-Segelsport) erbringt sämtliche Leistungen gegenüber Ihren Kunden (im Folgenden: Kunden bzw. Kunde) auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB).

2. Zustandekommen von Verträgen

Mit der Anmeldung für Törns oder der Anfrage für einen Boots-Charter bietet der Kunde TARU-Segelsport den Abschluss eines entsprechenden Vertrags verbindlich an und hält sich an dieses Angebot 14 Tage gebunden. Das Angebot kann vom Kunden unmittelbar gegenüber TARU-Segelsport oder auch gegenüber einem Vermittler (z.B. Segelschule) erklärt werden.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TARU-Segelsport zustande, wobei die Annahme entweder von TARU-Segelsport selbst oder vom Vermittler erklärt werden kann. Weicht der Inhalt der Antwort von der Anmeldung bzw. Bestellung des Kunden ab, stellt die Antwort ein neues Angebot durch TARU-Segelsport dar, welches der Kunde binnen 14 Tagen ab Zugang annehmen kann.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den der Buchung zu Grunde liegenden Leistungsbeschreibungen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die An- und Abreise zum bzw. vom Ausgangsort des Törns ist nicht Gegenstand der von TARU-Segelsport zu erbringenden Leistungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

TARU-Segelsport behält sich vor, die Leistungsbeschreibungen aus erheblichen Gründen inhaltlich zu ändern, bevor ein Vertrag zustande gekommen ist und den Kunden über die Änderungen zu informieren. Ein Vertrag kommt in diesem Falle nur zustande, wenn der Kunde sein Einverständnis mit den geänderten Konditionen erklärt.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ausbildungs-Törns Bestandteil der vorgeschriebenen praktischen Prüfung zum Erwerb von Segelscheinen sind. Es handelt sich um keine Urlaubs- oder Erholungsreisen und somit um keine Pauschalreisen (Reiseverträge) im gesetzlichen Sinne, weshalb auch ein Sicherungsschein nach § 651k BGB nicht ausgestellt wird.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Für die pünktliche Anreise zum Törn ist jeder Kunde selbst verantwortlich.

Der Kunde erkennt an, dass bei Törns allein die Entscheidung des Skippers an Bord in seglerischer bzw. seemännischer und navigatorischer Hinsicht maßgebend ist. Der Kunde erklärt sich bereit, fachlichen Anweisungen des Skippers Folge zu leisten.

Der Kunde erkennt an, dass jeder Segeltörn aufgrund der Benutzung eines Bootes sowie durch den Aufenthalt auf See mit spezifischen Risiken verbunden ist, die von Seiten des Kunden zu jedem Zeitpunkt eine besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht erfordern. Das Tragen von geeigneten Schuhen ist verpflichtend. Aufgrund der genannten Risiken sollte der Kunde auch im vollen Besitz aller körperlichen Fähigkeiten sein. Leidet der Kunde an einer körperlichen Beeinträchtigung dauerhafter oder auch nur zeitlich begrenzter Art, welche die volle körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann (z.B. Armbruch, Beinbruch, Prothesen), hat der dies im Rahmen der Anmeldung zum Törn mitzuteilen. TARU-Segelsport wird dann entscheiden, ob und ggf. mit welchen Auflagen ein Vertrag mit dem Kunden geschlossen wird. Tritt eine körperliche Beeinträchtigung erst nach Vertragsschluss ein, hat der Kunde dies TARU-Segelsport unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall, oder wenn sich erst bei Törnbeginn des Vorliegen einer körperlichen Beeinträchtigung herausstellt, ist TARU-Segelsport berechtigt, den Vertrag zu stornieren, sofern der Kunde die an einen Törnteilnehmer zu stellenden gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllt. Ziff. 9 dieser AGB gilt dann entsprechend.

Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

5. Pass- und Visavorschriften

Für die notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Einholung von Visa, ist der Kunde selbst verantwortlich. Hat der Kunde im Einzelfall TARU-Segelsport mit der Beantragung eines Visums beauftragt, so haftet TARU-Segelsport nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass TARU-Segelsport die Verzögerung zu vertreten hat.

6. Törn-Durchführung

Das Gebiet, in welchem der Törn stattfindet, ergibt sich aus der Beschreibung von TARU-Segelsport.

Der Schiffsführer vertritt TARU-Segelsport während des Törns. Der Schiffsführer ist berechtigt, gegenüber Kunden Erklärungen namens von TARU-Segelsport abzugeben und Erklärungen des Kunden mit Wirkung für TARU-Segelsport entgegenzunehmen. Der Schiffsführer legt die genaue Route fest und kann diese ändern, falls dies aufgrund der Wetterverhältnisse oder aufgrund höherer Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Havarie) angezeigt ist. Hierbei werden die Wünsche der Crew nach Möglichkeit berücksichtigt.

7. Prüfungen und Kostenumlagen

Die Teilnahme des Kunden an prüfungsvorbereitenden Törns bei TARU-Segelsport begründet als solche keinerlei Verpflichtung von TARU-Segelsport, den Kunden bei den jeweiligen Prüfungsausschüssen des DSV/DMYV zur Prüfung anzumelden. Für die Anmeldung zur Prüfung bei dem zuständigen Prüfungsausschuss des DSV/DMYV ist der Kunde alleine verantwortlich. Jede Prüfung wird vom Prüfungsausschuss des DSV/DMYV in eigener Verantwortung durchgeführt. Auch wenn Prüfungen auf von TARU-Segelsport bereitgestellten Schiffen stattfinden, ist TARU-Segelsport nicht Veranstalter der Prüfungen. Insbesondere haftet TARU-Segelsport in keiner Weise, falls aus einem von TARU-Segelsport nicht zu vertretenden Grund eine Prüfung nicht stattfinden kann (z.B. ungeeignetes Wetter, Nichterscheinen des Prüfers).

8. Entgelt für Törnteilnahme und Zahlung

Die Preise für die von TARU-Segelsport angebotenen Produkte ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Die Törnpreise verstehen sich exklusive Prüfungsgebühren, An-/Abreisekosten, Bordkasse und Verpflegung.

Der komplette Törnpreis ist 14 Tage vor Törnbeginn fällig. Im Falle einer Einzugsermächtigung ist der Kunde für die korrekte Angabe der Bankverbindung und genügende Kontodeckung verantwortlich. Angefallene Bankspesen bei Rückbelastung der Lastschrift sind vom Verursacher zu tragen.

Auf dem Schiff wird eine Bordkasse eingerichtet, aus welcher Hafengebühren, Treibstoffkosten und Bordverpflegung bezahlt werden. In die Bordkasse haben alle Törnteilnehmer – mit Ausnahme des Skippers – gleich hohe Einzahlungen zu leisten. Wird an Land gegessen, trägt jeder Kunde seine Verpflegungskosten selbst, die Mahlzeiten des Skippers werden aus der Bordkasse gezahlt.

9. Stornierung des Vertrags durch den Kunden

Der einmal gültig zustande gekommene Vertrag ist grundsätzlich bindend. Verhinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden berechtigen diesen nicht zum Rücktritt vom Vertrag; insoweit wird dem Kunden der Abschluss eine Reiserücktritts-Versicherung nahegelegt. TARU-Segelsport ist allerdings bereit, eine Stornierung des Kunden gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu akzeptieren. Dabei ist TARU-Segelsport berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen, die bei einer Stornierung bis zu 90 Tage vor Törnbeginn 30% des Törnpreises, bei einer Stornierung bis zu 36 Tage vor Törnbeginn 60% des Törnpreises und ab dem 35.Tag vor Törnbeginn 90% des Törnpreises beträgt. Bei Nichterscheinen des Kunden beträgt die Entschädigung 100% des Törnpreises.

Dem Kunden bleibt es unbenommen TARU-Segelsport nachzuweisen, dass TARU-Segelsport kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von TARU-Segelsport geforderte Pauschale. Finden TARU-Segelsport oder der Kunde eine geeignete Ersatzperson, so entstehen dem Teilnehmer Bearbeitungskosten in Höhe von 10% des Törnpreises. TARU-Segelsport behält sich das Recht vor, eine vom Kunden benannte Ersatzperson unter Berücksichtigung der Seemannschaft als ungeeignet zurückzuweisen. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden, insbesondere im Hinblick auf Fernabsatzverträge, bleiben durch diese Regelungen unberührt.

10. Rücktrittsrecht von TARU-Segelsport

TARU-Segelsport behält sich den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, wenn eine für den Törn in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Rücktrittserklärung muss dem Kunden spätestens zwei Wochen vor Törnbeginn zugehen. Ist für TARU-Segelsport bereits früher erkennbar, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden wird, so wird TARU-Segelsport den Rücktritt so früh wie möglich erklären.

11. Kündigung wegen Fehlverhaltens des Kunden

Stört ein Kunde trotz einer bereits erteilten mündlichen Abmahnung weiterhin den Verlauf des Törns (z.B. alkohol- oder rauschmittelbedingte Probleme oder wiederholte Nichtbeachtung von Anweisungen des Schiffsführers im Rahmen von dessen Kompetenzen) in einem Umfang, der eine sofortige Vertragsbeendigung rechtfertigt, ist TARU-Segelsport zu einer fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Kündigt TARU-Segelsport, so behält TARU-Segelsport den Anspruch auf den Reisepreis. TARU-Segelsport muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TARU-Segelsport aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von evtl. Leistungsträgern an TARU-Segelsport gutgebrachten Beträge.

12. Abhilfeverlangen des Kunden – Frist zur Behebung technischer Probleme

Soweit Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, hat der Teilnehmer diese unverzüglich beim Schiffsführer oder bei TARU-Segelsport zu melden und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist erst zulässig, wenn TARU-Segelsport die angemessene Frist ohne Abhilfe hat verstreichen lassen. Eines derartigen Abhilfeverlangens bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von TARU-Segelsport verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten wird.

Die von TARU-Segelsport für Törns bereitgestellten Schiffe werden ständig ordnungsgemäß gewartet. Ungeachtet dessen kann es zu überraschend eintretenden technischen Problemen kommen. Der Kunde kann den Vertrag nur kündigen, wenn ein aufgetretenes technisches Problem nicht innerhalb von 24 Stunden nach dessen Feststellung behoben wird.

13. Ausschlussfrist für Ansprüche

Alle Ansprüche des Kunden, die auf eine nicht vertragsgemäße Durchführung des Törns durch TARU-Segelsport zurückgehen, muss der Kunde innerhalb von einem Monat ab dem vertraglich vereinbarten Ende des Törns gegenüber TARU-Segelsport geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde derartige Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

14. Höhere Gewalt

Sowohl TARU-Segelsport als auch der Kunde haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt der Törn erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle gilt § 651j BGB entsprechend. TARU-Segelsport hat den Törnpreis zurückzuerstatten, kann aber für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Törns noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Die vorgenannte Regelung gilt entsprechend auch für den Fall, dass das für den Törn vorgesehene Schiff wegen einer Havarie unvorhersehbar nicht eingesetzt werden kann und ein geeignetes Ersatzschiff nicht zur Verfügung steht.

15. Haftung von TARU-Segelsport

TARU-Segelsport haftet gegenüber Kunden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der von TARU-Segelsport zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit mit höchstens 6 Mio EUR  je geschädigter Person.

Für andere als die vorgenannten Schäden ist die Haftung von TARU-Segelsport auf das Dreifache des vom Kunden zu zahlenden Entgelts beschränkt, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

TARU-Segelsport haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen. Hierunter sind solche Leistungen zu verstehen, die von TARU-Segelsport lediglich vermittelt werden und die in den dem Vertrag zu Grunde liegenden Informationsunterlagen und/oder der Vertragsbestätigung ausdrücklich und eindeutig als Leistungen Dritter gekennzeichnet sind, die nicht Bestandteil der von TARU-Segelsport zu erbringenden Leistung sind.

16. Haftung des Kunden

Sollten sich aus der Verspätung eines Törnteilnehmers berechtigte Schadensersatz- bzw. Minderungsansprüche sonstiger Törnteilnehmer gegenüber TARU-Segelsport ergeben, so ist der schuldhaft zu spät kommende TARU-Segelsport gegenüber zum Ersatz des hieraus resultierenden Schadens verpflichtet.

Für Schäden, welche Kunden an den von TARU-Segelsport bereitgestellten Schiffen und deren Ausrüstung schuldhaft verursachen, hat TARU-Segelsport eine Kaskoversicherung abgeschlossen, die Schäden bis zu 60.000,- EUR abdeckt und eine Selbstbeteiligung von 2.750,- EUR pro Schadensfall vorsieht. Schäden, welche Törnteilnehmer bei Betrieb des Bootes schuldhaft gegen über Dritten verursachen, sind durch eine von TARU-Segelsport abgestellte Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese deckt einen Betrag von 6 Mio. EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, höchstens jedoch 6 Mio. EUR je geschädigter Person. TARU-Segelsport weist darauf hin, dass die genannten Versicherungen nicht im Falle von Vorsatz und nur eingeschränkt im Falle grober Fahrlässigkeit eintreten.

Der Kunde haftet gegenüber TARU-Segelsport für von ihm schuldhaft verursachte Schäden, soweit die Kaskoversicherung nicht eintritt bzw. im Falle des Eintritts in Höhe der Selbstbeteiligung. Die Haftung reduziert sich quotal nach Anzahl der Beteiligten, wenn mehrere den Schaden gemeinschaftlich verursacht haben. Lässt sich der Verursacher nicht feststellen, haften alle Törnteilnehmer quotal nach Anzahl der Köpfe.

17. Mitteilung von Kundendaten an andere Törnteilnehmer

Um Kunden die Möglichkeit der Koordination der Anreise zu geben, erstellt TARU-Segelsport vor Törnbeginn eine Liste der Teilnehmer, alphabetisch sortiert nach Namen, Vornamen und, sofern bekannt, Wohnort, die jeder Kunde vor Törnbeginn erhält. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies TARU-Segelsport gegenüber gesondert erklärt werden.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Jeder Vertrag zwischen TARU-Segelsport und Kunden unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für den Fall, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche der TARU-Segelsport gegen den Teilnehmer der Gerichtsstand München vereinbart.

Stand Januar 2018

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